Kosten der Therapie

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Ich führe eine reine Privatpraxis, daher ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Psychiatrische Behandlungskosten werden von Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen. Ich erlaube mir, die Behandlungseinheit von 30 Minuten – gemäß der aktuellen entsprechenden GOÄ – nach den Ziffern 801 und 806 der Gebührenordnung für Ärzte mit dem Faktor 3,5 abzurechnen.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation in der Regel von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen, sofern dies im Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen ist. Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu Anfang der Therapie ab, ob und in welchem Umfang Psychotherapie enthalten ist.

Vorgehen bei der privaten Krankenversicherung

Das erste Gespräch und die folgenden 5 Sitzungen (Probesitzungen) werden im Regelfall von Ihrer Versicherung erstattet.

Danach muss vom Therapeuten bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Diesen erstelle ich für Sie entsprechend den Regelungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Der Antrag, der völlig anonymisiert ist, muss danach durch einen externen, fachgebundenen Gutachter Ihrer privaten Krankenversicherung bewilligt werden. Wird dieser Antrag bewilligt, kann die eigentliche Therapie beginnen. Bei Unklarheiten bin ich Ihnen sehr gerne behilflich.

 

Sexualmedizinische Beratungen sowie Sexualtherapie und Paartherapie sind übrigens grundsätzlich keine Kassenleistungen und werden von den Patienten selber bezahlt.

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen, sind für Sie keine Formalitäten nötig. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

 

 

Gerne können Sie Kontakt mit mir aufnehmen (telefonisch, per E-Mail oder Anfrageformular), Ihr Problem kurz schildern und meine Meinung dazu hören.

Auf Anfrage behandle ich Sie auch im Rahmen von Hausbesuchen.

Alle Gespräche können in deutscher Sprache aber auch in Griechisch und in Englisch geführt werden.